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   OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12   

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https://dejure.org/2013,52587
OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12 (https://dejure.org/2013,52587)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.10.2013 - 3 U 829/12 (https://dejure.org/2013,52587)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 3 U 829/12 (https://dejure.org/2013,52587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 133 Abs 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung durch Barentnahme aus dem Kassenbestand zur Bezahlung einzelner Lieferanten über ein anderes Girokonto

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 9 U 126/04

    Darlegung und Nachweis der weisungsgemäßen Weiterleitung des Geldes in Kenntnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12
    Als Insolvenzverwalter der Schuldnerin seien dem Kläger die Verbindlichkeiten der Schuldnerin bekannt gewesen oder er habe sich zumindest über diese informieren können (unter Bezug auf OLG Hamburg, Urteil vom 27.03.2009 - 9 U 126/04, BeckRS 2010, 28612).
  • OLG Koblenz, 08.01.2013 - 3 U 731/12

    Sturz eines Arbeitnehmers vom Dach eines Bauvorhabens: Haftungsfreistellung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12
    Der Kläger hat in erster Instanz keinen Tatbestandsberichtigungsantrag gemäß § 320 Abs. 1 ZPO gestellt.Diese Feststellungen im landgerichtlichen Urteil entfalten gemäß § 314 ZPO Tatbestandswirkung (Senatsbeschluss vom 08.01.2013 - 3 U 731/12 ZfS 2013, 500 ff.).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12
    Der Schuldner muss die Benachteiligung der Gläubiger zumindest billigend in Kauf genommen haben (BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 272/02 - NZI 2003, 597, Juris Rn. 17; Braun/DeBra, aaO, § 133 Rn.9).
  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.10.2013 - 3 U 829/12
    Da der Beklagte nicht nur alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, sondern auch Anfechtungsgegner ist, ist auch die Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ohne Weiteres gegeben (vgl. BGHZ 193, 129 ff. = BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 74/11 - WM 2012, 999 ff. = ZInsO 2012, 924 ff. = ZIP 2012, 1038 ff. = NJW 2012, 1959 ff.).
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